Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Gästehaus Eifelsteig

Stand: 01.06.2024

 

 

 

 

Gästehaus Eifelsteig, Herr Jörg Werner, Buchenweg 12, 53937 Schleiden

Tel.: 02444 - 9155623, Fax: 03222 - 6826904

 

E-Mail: info@gaestehaus-eifelsteig.de

Website: https://www.gaestehaus-eifelsteig.de

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE365159213

 

– nachstehend „Gästehaus“ genannt –

 

 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses.

 

1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Gästehaus und dem Gast individuell vereinbart wurden.

 

 

2. Zustandekommen des Vertrages

 

2.1 Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen auf Antrag auf Zimmerbuchung abgibt, der durch das Gästehaus angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung.

Dem Gästehaus steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

 

2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Gästehaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses.

 

2.4 Der Beherbergungsvertrag kann nur abgeschlossen werden, wenn Geschäftsfähigkeit vorliegt. Ist der Gast beschränkt geschäftsfähig (minderjährig oder ähnliches), ist der Vertrag so lange schwebend unwirksam, bis ein Erziehungsberechtigter oder Bevollmächtigter dem Vertrag zustimmt.

 

3. Preise und Leistungen

 

3.1 Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses gegenüber Dritten.

 

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Dabei nicht enthalten sind eventuelle lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind (z. B. Kurtaxe). Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

 

3.4 Die Preise können vom Gästehaus geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Gästehaus dem zustimmt.

 

3.5 Rechnungen des Gästehauses sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, dem Gast Verzugszinsen in Höhe von 2,5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Gästehaus bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Gästehaus eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.

 

3.6 Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wie die Vorlage einer Kreditkarte zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Gästehaus ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Gästehaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

 

3.7 Die Akzeptanz und die Auswahl von Debitkarten und Kreditkarten sind dem Gästehaus in jedem einzelnen Fall bei Vorlage der entsprechenden Karten freigestellt. Dies gilt auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Gästehaus angezeigt wird.

 

3.8 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.

 

 

4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

 

4.1 Das Gästehaus räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

– Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Gästehaus Anspruch auf nachfolgende Entschädigung:

– Das Gästehaus kann gegenüber dem Gast eine Entschädigung in Form einer Rücktrittspauschalen geltend machen. Diese beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Gästehaus kein Schaden oder der dem Gästehaus entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

– Sofern das Gästehaus die Entschädigung in Form der Rücktrittspauschalen geltend macht, erfolgt dies unter Abzug des Wertes, den das Gästehaus durch anderweitige Erbringung der Gästehausleistungen erwirbt.

 

4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Gästehaus rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Gästehaus dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Gästehaus. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.

 

 

5. Rücktritt des Gästehauses

 

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist das Gästehaus ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gästehauses die Buchung nicht endgültig bestätigt.

 

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Gästehaus gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere, falls

– höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– eine Schließung des Betriebes aufgrund behördlicher Anordnung erfolgen muss;

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden;

– das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gästehausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist;

– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

– ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

 

5.4 Das Gästehaus hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

 

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

 

 

6. An- und Abreise

 

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Gästehaus hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

 

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 12:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Gästehaus das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Gästehaus steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

 

6.4 Der Gast willigt mit Vertragsabschluss die Einhaltung der Hausordnung ein. Diese ist dem Gast spätestens bei Ankunft durch Aushang, Aushändigung oder Bereithaltung in der Gästeinformationsmappe kenntlich zu machen.

 

6.5 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers ab 10:00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises geltend machen. Dem Gast steht es frei, dem Gästehaus nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

 

7. Haftung

 

7.1 Das Gästehaus haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Gästehaus ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

 

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

7.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Gästehaus nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere, Schmuck oder wertvolle Gegenstände wie Elektronikgeräte einzubringen wünscht, bedarf dies vor Aufenthaltsbeginn einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Gästehaus. Andernfalls übernimmt das Gästehaus hierfür bei Verlust keine Haftung.

 

7.4 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Gästehauses in Form eines Verwahrungsvertrages zustande. Es besteht auch keine Überwachungspflicht vonseiten des Gästehauses. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder und deren Inhalte oder angebrachter Zubehörteile haftet das Gästehaus nicht, soweit das Gästehaus nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Fall muss der Schaden spätestens bei Verlassen des Grundstücks gegenüber dem Gästehaus geltend gemacht werden.

 

7.5 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

8. Schlussbestimmungen

 

8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingung für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

 

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses in Schleiden/ Eifel.

 

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gästehauses in Schleiden. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gästehauses.

 

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

8.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

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